Flohmarkt Ferdinand

Der Flohmarkt für alles rund um´s Kind im Altensteiner Oberland

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Präambel
    Der Flohmarkt "Ferdinand" ist eine rein private Elterninitiative. Alle Artikel werden ausschließlich von privaten Verkäufern, als gebrauchte Ware unter Ausschluss der Sachmängelhaftung angeboten. Gewerbliche Anbieter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Mitwirkung am Flohmarkt erfolgt ehrenamtlich. Der Spendenerlös wird zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet.
  2. Teilnahme
    Jeder Interessent muss sich rechtzeitig zur Teilnahme am jeweiligen Flohmarkt anmelden. Anmeldungen werden nur ab einem jeweils festgelegten Termin, über unserer Homepage: www.floh-ferdinand.de entgegengenommen. Pro Haushalt darf dabei nur eine Verkäufernummer beantragt werden. Mehrfachanmeldungen sind unzulässig und können den kompletten Ausschluss vom Flohmarkt nach sich ziehen. Erfolgreich registrierte Verkäufer erhalten als Teilnahmebestätigung eine Verkäufernummer. Nummern aus vorherigen Flohmärkten sind nicht mehr gültig. Ein Anspruch auf Zulassung als Verkäufer und die damit verbundene Erteilung einer Verkäufernummer besteht nicht. Die Flohmarktleitung behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme am Flohmarkt auszuschließen und bereits erteilte Verkäufernummer zu sperren. Sofern sie das berechtigte Interesse aller übrigen Interessenten, Teilnehmer und Kunden an der ordentlichen Durchführung des Marktes gefährdet sieht. Insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen.
  3. Artikelkennzeichnung
    Alle zum Verkauf angebotenen Artikel müssen, gut sichtbar, mit unserem standardisierten Verkaufsetikett versehen werden. Zu diesem Zweck befindet sich auf unserer Homepage ein Etikettengenerator, mit dem diese erzeugt werden müssen. Artikel ohne ein solches offizielles Verkaufsetikett (z.B. handschriftliche Etiketten) werden nicht entgegengenommen. Der auf dem Etikett anzugebende Verkaufspreis ist Verbindlich. Für eventuelle Verluste die durch fehlerhafte Etiketten entstehen, z.B. Fehleingaben oder schlechte Druckqualität, wird ausdrücklich kein Schadenersatz übernommen! Ware an der sich kein Etikett befindet, z.B. aufgrund unzureichender Befestigung, wird nicht verkauft. Sie kann im Rahmen der Verkäuferabrechnung identifiziert und zurückgegeben werden (z.B. anhand einer Artikelliste des Verkäufers).
  4. Artikelabgabe
    Es werden nur Kinderbekleidungen bis Größe 182, jeweils passend zur Jahreszeit (1. Halbjahr = Übergangs- und Sommerkleidung / 2. Halbjahr = Herbst- und Winterbekleidung), sowie Artikel für Kinder und Jugendliche angenommen. Größere und sperrige Artikel (z.B. Kinderbetten) werden nur nach vorheriger Rücksprache angenommen. Alle Waren müssen in einem sauberen und ordentlichen Zustand, ohne Beschädigungen und voll funktionstüchtig sein. Autokindersitze müssen zusätzlich ein gültiges Prüfzeichen (mind. ECE 44/03) aufweisen. Sämtliche Spiele und Medien (z.B. DVD´s) werden nur mit einer Altersfreigabe bis max. 12 Jahren entgegengenommen. Mehrteilige Artikel (z.B. Zweiteiler oder Schuhe) sind so zu verpacken, dass kein Teil verloren gehen kann. Die Flohmarktleitung behält sich das Recht vor, Waren die nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen, auch nach bereits erfolgter Annahme, nicht zum Verkauf anzubieten. Die Artikelabgabe hat in geeigneten Behältnissen zu erfolgen, z.B. Klappboxen, Kartons oder Wäschekörbe. Diese sind an mind. zwei Seiten deutlich sichtbar, mit der jeweiligen Verkäufernummer zu kennzeichnen. Die Artikelmenge pro Verkäufer ist auf insgesamt 50 Teile und darunter maximal 3 Paar Schuhe begrenzt. Die Abgabe ist nur innerhalb des jeweils bekanntgegebenen Zeitraumes (in der Regel am Vortag 17–19 Uhr) möglich und muss vom jeweiligen Verkäufer persönlich erfolgen. Jeder Verkäufer erklärt dabei, dass die von Ihm zum Verkauf angebotene Ware sein alleiniges Eigentum ist und er diese auf eigene Rechnung und nicht gewerbsmäßig zum Verkauf anbietet. Bei Abgabe der Waren wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 2,50 € als Startgeld fällig, welcher im Rahmen der Abrechnung verrechnet wird. Ebenso wird für jeden Mehrartikel, über der Teilebegrenzung, ein zusätzlicher Unkostenbeitrag in Höhe von jeweils 0,25 € berechnet. Als Bestätigung für die Artikelabgabe erhält jeder Verkäufer einen persönlichen Teilnahmebeleg, dieser ist aufzubewahren und bei Abrechnung wieder vorzulegen.
  5. Verkäuferabrechnung
    90% seines Verkaufserlöses erhält der jeweilige Verkäufer, die restlichen 10% werden als Spendenabschlag einbehalten. Über die jeweilige Verwendung des Abschlages entscheidet allein die Flohmarktleitung. Sie gibt dies auf der Homepage öffentlich bekannt. Der Verkaufserlös und alle nicht verkauften Waren müssen nach Beendigung des Flohmarktes, innerhalb des jeweils bekanntgegebenen Zeitraumes (in der Regel am Markttag 19– 20 Uhr) abgeholt werden. Zur Abholung ist der Teilnahmebeleg zurück zu geben. Dieser gilt als alleiniger Legitimationsnachweis! Er ist bei einer Abholung durch Dritte, als Vollmacht auf der Rückseite zu unterzeichnen. Bei verlorengegangenem Teilnahmebeleg kann eine Ausgabe nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises, nach dem Auszahlen aller übrigen Verkäufer erfolgen. Nicht abgeholte Verkaufserlöse werden, nach einer Frist von 7 Tagen, zum Spendenerlös hinzugerechnet. Ebenso werden Waren, die nicht abgeholt worden sind, einer Hilfsorganisation als Sachspende übergeben. Die Leitung des Flohmarktes ist berechtigt, einzelnen Anbietergruppen einen Nachlass auf die jeweiligen Teilnahmegebühren und Abschläge zu gewähren.
  6. Haftung & Gewährleistung
    Alle Kunden, Verkäufer und Helfer betreten den Veranstaltungsort ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der Verkauf sämtlicher auf dem Flohmarkt angebotenen Waren erfolgt ohne jegliche Garantie und Gewährleistung, ohne Umtauschrecht und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Alle Waren werden von Flohmarkthelfern sortiert, während der Marktzeiten beaufsichtigt und im Rahmen des Verkaufsvorganges elektronisch erfasst. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Waren, sowie für Datenverlust und daraus resultierende Folgen! Die Haftung aller am Flohmarkt mitwirkenden Personen beschränkt sich in allen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach BGB.
  7. Einwilligung zur Datennutzung
    Persönliche Daten der Teilnehmer und Helfer (Name, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse) werden nur zum Zweck der Durchführung (Verkaufsabwicklung und Abrechnung) und Kontaktaufnahme auf elektronischen Datenträgern gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt. Alle Besucher, Kunden, Verkäufer und Helfer willigen gegenüber der Flohmarktleitung in die Anfertigung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Bild- & Videomaterial ein.
  8. Schlussbestimmung
    Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen beeinflusst die Wirksamkeit aller anderen nicht. Eine unwirksame Bestimmung fällt nicht ersatzlos weg, sondern sie ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Ergebnis möglichst nahe kommt und wirksam ist.

Bad Liebenstein im Februar 2019 | Version 14.0

 

Termininfo

Einen herzliches Dankeschön an alle Helfer, Verkäufer und Kunden für Ihre Unterstützung und die rege Teilnahme am 43. Flohmarkt Ferdinand. Wir hoffen, Sie sind auch beim nächsten Flohmarkt wieder mit dabei.
Der Termin für den nächsten Flohmarkt steht aktuell noch nicht fest, wird aber in kürze an dieser Stelle beckant gegeben.
Ihr Team des Flohmarkt Ferdinand

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